Schützenfest nur ohne Diskriminierung!

Die Kommunen sind zur Gleichbehandlung verpflichtet. Auch bei der Schützenordnung. Deshalb beantragen wir: Die im Haushalt der Stadt Gifhorn eingeplanten Gelder für das Schützenfest werden nur dann ausgezahlt, wenn eine neue diskriminierungsfreie Schützenordnung für die Stadt Gifhorn beschlossen wird!
Antrag:
Die im Haushalt der Stadt Gifhorn für das Schützenfest eingeplanten Gelder werden nur dann ausgezahlt, wenn eine neue diskriminierungsfreie Schützenordnung für die Stadt Gifhorn beschlossen wird. Die Erarbeitung einer neuen Schützenordnung soll mit der Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt werden.
Begründung:
Die aktuelle Fassung der Schützenordnung der Stadt Gifhorn von 1993, die die Grundlage für das jährlich von der Stadt veranstaltete Schützenfest ist, stellt eine Grundlage für die Ungleichbehandlung der Geschlechter ohne ersichtlichen Grund dar. So heißt es beispielsweise in §8 Abs. 1 Satz 3, dass nur „männliche Teilnehmer“ berechtigt sind, „drei Schuss auf die Königsscheibe abzugeben“. Somit können auch nur männliche Teilnehmer Majestät der Stadt Gifhorn werden.
Weiter heißt es zwar geschlechtsneutral in §12 Abs. 1, dass Schützenkönig werden kann, „wer auf die Königsscheibe den besten Schuss abgegeben hat, zum Rat gewählt werden kann, mindestens drei Jahre in Gifhorn (Gebietsabgrenzung: Stand vor dem 01.03.1974) seinen festen Wohnsitz hat, unbescholten und mindestens 25 Jahre alt ist“, dies wird jedoch durch §8 ohne ersichtlichen Grund auf „männliche Teilnehmer“ beschränkt – denn bekanntlich kann niemand Schützenkönig werden, der nicht zuvor auf die Königsscheibe geschossen hat.